1. Allgemeines

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Pia Rohrer, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

1.1 Offerten

Von Pia Rohrer erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 60 (sechzig) Tagen. 

1.2 Aufträge 

Pia Rohrer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Pia Rohrer kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Pia Rohrer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 

1.3 Fotografien 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Pia Rohrer hergestellte Produkte, ungeachtet in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen ( Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Pia Rohrer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.


1.4  Künstlerischer Gestaltungsspielraum Fotograf 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Pia Rohrer unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von Pia Rohrer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. 

1.5 Haftung Personenaufnahmen / Sachaufnahmen

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten und Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

1.6. Haftung Unfall / Abbruch 

Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Pia Rohrer keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

2.  Bildrechte

2.1 Urheberrecht 

Bei Fotografien, welche Pia Rohrer von einer Person oder einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Pia Rohrer.

2.2 Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

Pia Rohrer ist berechtigt, das Bildmaterial ohne Zustimmung oder Benachrichtigung der Kunden für Eigenwerbung zu verwenden und, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, an Dritte zu lizenzieren.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pia Rohrer gestattet.

2.3 Namensnennung Fotograf

Als Urheber hat Pia Rohrer das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht Pia Rohrer von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.

2.4 Auswahl der Fotos 

Pia Rohrer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum von Pia Rohrer. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien durch Pia Rohrer ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

2.4.1 Hochzeit /Event

Eine Mindestanzahl an Fotografien wird nicht garantiert. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Pia Rohrer ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche, aus verschiedenen Gründe, nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Pia Rohrer keine Haftung.

2.5 Referenzen

Bei entsprechender schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung, erhält Pia Rohrer als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc.). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Pia Rohrer. Pia Rohrer hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. 

3. Vergütung

3.1 Preise /  Zahlungsbedingungen 

Sämtliche Preise und Angebote auf der/ den Website(n) und sonstigen Preisausschreibungen von Pia Rohrer sind unverbindlich. Pia Rohrer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

3.1.1 Fotoshooting

Der Kunde ist verpflichtet bis 14 (vierzehn) Tage nach dem Erhalt der Bilddateien die Rechnung zu begleichen. 

3.1.2 Hochzeit / Event

Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien gilt der vereinbarte Hochzeitstermin als verbindlich gebucht. Pia Rohrer behält sich vor, den Termin bis zum beidseitigen unterzeichneten Vertrag freizugeben. Bei einer Stornierung gelten die Stornobedingungen gemäss Ziffer 4.

Die gesamte vereinbarte Vergütung wird dem Auftraggeber nach der Hochzeit/Event in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach Erhalt der Bilddateien ohne Abzug zu begleichen.

3.2 Zahlungsverzug 

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. 

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. 

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

4.  Stornierung /   Terminverschiebung    /   Verspätung und nicht erscheinen

4.1 Stornierung 

Hochzeit /Event

Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages seitens den Auftraggebers storniert werden, wird ohne Ausnahme folgendes Honorar fällig: 

  • Nach Unterzeichnung des Vertrages: 20 % des gebuchten Angebots (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung mit dem Brautpaar, etc.)

  • Ab 9 Monate vor dem Termin: 40 % des gebuchten Angebots (zusätzlich Terminreservierung wurde eingehalten)

  • Ab 6 Monate vor dem Termin: 60 % des gebuchten Angebots

  • Ab 3 Monate vor dem Termin: 80 % des gebuchten Angebots 

  • Ab 30 Tage vor dem Termin und keine Abmeldung: 100 % des gebuchten Angebots 

Fotoshootings und andere Angebote

  • Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr 

  • Bis 12 Stunden vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots 

  • Keine Abmeldung und nicht Erscheinen zum Termin: 100% des gebuchten Angebots 

    4.2  Terminverschiebung

    Hochzeit /Event

    Bei einer Verschiebung eines gebuchten Hochzeits- oder Eventtermins durch den Auftraggeber wird eine pauschale Aufwandsentschädigung fällig. Diese deckt bereits geleistete Arbeiten wie Vorbereitung, Planung, Kommunikation sowie die Reservierung des Termins.

    Wird ein Ersatztermin vereinbart und ist Pia Rohrer an diesem Datum verfügbar, wird die bereits geleistete Aufwandsentschädigung vollständig an den neuen Termin angerechnet.

    Ist Pia Rohrer am gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, bleibt die Aufwandsentschädigung geschuldet und wird nicht zurückerstattet.

    Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Stornobedingungen gemäss Ziffer 4.

    Fotoshootings und andere Angebote 

    Die gewünschte Verschiebung eines Fotoshootings muss mindestens 12 Stunden vor dem Termin an Pia Rohrer per Email oder telefonisch mitgeteilt und von dieser bestätigt werden. Sollte keine Meldung erfolgen und der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so werden 100% des Angebots in Rechnung gestellt.

    4.3 Verspätung und nicht erscheinen 

    Erscheint der Auftraggeber nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, so gilt dies als Verspätung. Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung an Pia Rohrer, gelten als Nichterscheinen. Das gebuchte Angebot wird zu 100 % in Rechnung gestellt. 

    Pia Rohrer ist nach genannter 30-minütiger Wartezeit nicht mehr verpflichtet den Auftrag auszuführen und verlässt den vereinbarten Ort.

    4.4 Angeordnete Massnahmen zu Veranstaltungen 

    Im Falle von angeordneten Massnahmen (z.B. durch den Bundesrat aufgrund einer Epidemie oder Pandemie), wie zum Beispiel einem Veranstaltungsverbot für die gesamte Schweiz, durch welche eine grundsätzliche Unmöglichkeit der Durchführung einer Hochzeit oder Veranstaltung zustande kommt, kann der Termin
    durch den Auftraggeber:

    • kostenfrei auf einen anderen Tag im selben Jahr verschoben werden 

    • kostenfrei auf einen anderen Tag im darauf folgenden Jahr verschoben werden, sofern Pia Rohrer an Datum noch verfügbar ist.

    • wie folgt storniert werden —> Es wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des gebuchten Angebotes fällig (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag/Event, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung, etc.)

    Das gebuchte Angebot kann bei einer Verschiebung nur in gleicher Stundenzahl auf ein neues Datum übertragen und nicht verkürzt werden.

    Sollte ein vom Auftraggeber gewünschtes Ersatzdatum / Verschiebedatum nicht mehr frei sein, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des gebuchten Angebotes fällig (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen zum Hochzeitstag/Event, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung, etc.) Pia Rohrer kann auf Wunsch bei der Suche nach einem neuen Fotografen behilflich sein.

    5. Höhere Gewalt

    Ist es Pia Rohrer aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründen) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Pia Rohrer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Mehrkosten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

    Hochzeit / Events

    Pia Rohrer bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. 

    Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, haftet Pia Rohrer nicht.

    Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Pia Rohrer. 

    Eine zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

6.  Beanstandungen / Sicherung der Fotodaten / Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Pia Rohrer gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/der Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tage nach Empfang schriftlich mitzuteilen.  Andernfalls gilt das Bildmaterial /die Ware als genehmigt.

Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Pia Rohrer empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.

Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet Pia Rohrer, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet Pia Rohrer ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

Liefertermine sind nur verbindlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Eine Haftung für Lieferverzögerungen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Datenschutz

Pia Rohrer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts (revDSG).

Die erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung und Durchführung des Auftrags, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie zur Rechnungsstellung verwendet.

Pia Rohrer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Labore, Druckereien oder IT-Dienstleister).

Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die bei Pia Rohrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht..

8. Abschliessendes

Die zwischen Pia Rohrer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Pia Rohrer.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Pia Rohrer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.